Rechtliche Hinweise zu CRAwerk
CRAwerk ist ein Organisationswerkzeug
CRAwerk soll Hersteller dabei unterstützen, Informationen, Unterlagen, Aufgaben, Fristen und Entscheidungen rund um den Cyber Resilience Act übersichtlich zu verwalten.
Keine Rechtsberatung
Die Inhalte der Website, der CRA-Kurzcheck und die Software ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Sie stellen keine verbindliche rechtliche Einstufung eines Produkts dar.
Keine technische Sicherheitsprüfung
CRAwerk prüft nicht automatisch, ob eine Maschine technisch sicher ist und ersetzt keine technische Risikoanalyse, Sicherheitsprüfung, Zertifizierung oder gegebenenfalls erforderliche Prüfung durch eine externe Stelle.
Keine automatische CRA-Konformität
Die Nutzung von CRAwerk führt nicht automatisch dazu, dass ein Produkt die Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllt. Die Verantwortung für richtige Produktangaben, technische Bewertungen, erforderliche Maßnahmen, Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen bleibt beim jeweiligen Hersteller.
CRA-Kurzcheck
Der Kurzcheck dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Das Ergebnis ist keine verbindliche Aussage darüber, ob ein bestimmtes Produkt in den Anwendungsbereich des CRA fällt oder welche Pflichten im Einzelfall gelten.
Aktualität
Rechtliche und technische Anforderungen können sich ändern oder durch Leitlinien, Normen und behördliche Auslegung konkretisiert werden. CRAwerk wird deshalb laufend an den jeweiligen Produktstand angepasst.